Ratgeber · Website

Datenschutz auf der Website Was das revidierte Datenschutzgesetz für KMU bedeutet

Seit September 2023 gilt in der Schweiz das revidierte Datenschutzgesetz. Was heisst das für deine Website – und was solltest du prüfen?

Von Richi25. September 20268 Min. Lesezeit
Kurz gesagt
  • Seit dem 1. September 2023 gilt in der Schweiz das revidierte Datenschutzgesetz (revDSG).
  • Bearbeitet deine Website Personendaten – etwa über Formulare, Analyse-Tools oder eingebettete Inhalte –, brauchst du eine Datenschutzerklärung.
  • Sie muss unter anderem sagen, wer verantwortlich ist, wozu Daten bearbeitet werden, an wen sie gehen und ob sie ins Ausland übermittelt werden.
  • Bei vorsätzlichen Verstössen gegen bestimmte Pflichten drohen verantwortlichen Personen Bussen bis CHF 250’000.

Hinweis: Dieser Artikel gibt einen verständlichen Überblick, ist aber keine Rechtsberatung. Für die Beurteilung deines konkreten Falls wende dich an eine Fachperson.

Datenschutz klingt nach Juristendeutsch – betrifft aber praktisch jede geschäftliche Website. Die gute Nachricht: Für die meisten KMU-Websites lassen sich die wichtigsten Anforderungen mit überschaubarem Aufwand erfüllen.

Was hat sich geändert?

Am 1. September 2023 ist in der Schweiz das total revidierte Datenschutzgesetz in Kraft getreten, oft «revDSG» oder «nDSG» genannt. Es hat das alte Gesetz aus den 1990er-Jahren abgelöst und an die heutige digitale Welt angepasst. Für Websites besonders relevant sind die erweiterten Informationspflichten: Wer Personendaten beschafft, muss die betroffenen Personen darüber informieren.

Neu ist auch, dass bei vorsätzlichen Verstössen gegen bestimmte Pflichten – etwa die Informationspflicht – Bussen bis CHF 250’000 möglich sind. Gebüsst werden dabei grundsätzlich die verantwortlichen Personen, nicht das Unternehmen.

Wann betrifft es deine Website?

Personendaten sind alle Angaben, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare Person beziehen. Auf Websites fallen sie häufiger an, als man denkt, zum Beispiel über:

  • Kontakt- und Bestellformulare,
  • Terminbuchungen und Newsletter-Anmeldungen,
  • Analyse-Tools wie Google Analytics,
  • eingebettete Inhalte wie Google Maps, YouTube-Videos oder Social-Media-Feeds,
  • Server-Protokolle beim Hosting-Anbieter.

Kurz: Praktisch jede geschäftliche Website bearbeitet Personendaten und braucht deshalb eine Datenschutzerklärung.

Was in die Datenschutzerklärung gehört

Das Gesetz verlangt, dass die Informationen genau, verständlich und leicht zugänglich sind. Zu den Mindestangaben gehören:

  • Wer verantwortlich ist: Name und Kontaktdaten deines Unternehmens.
  • Wozu Daten bearbeitet werden: zum Beispiel zur Beantwortung von Anfragen oder zur Analyse der Website-Nutzung.
  • An wen Daten gehen: Empfänger oder Kategorien von Empfängern, etwa Hosting-Anbieter oder Analyse-Dienste.
  • Ob Daten ins Ausland gehen: In welche Länder – allgemeine Angaben wie «Europa» oder «USA» sind möglich – und welche Garantien den Schutz sicherstellen.

Sinnvoll sind zudem Angaben zu Cookies, zur Aufbewahrungsdauer und zu den Rechten der Betroffenen, etwa dem Auskunftsrecht. Die Datenschutzerklärung sollte von jeder Seite aus erreichbar sein, üblicherweise über einen Link im Footer.

Formulare, Analyse und eingebettete Inhalte

Kontaktformulare

Frage nur ab, was du wirklich brauchst. Für eine Anfrage reichen oft Name, E-Mail und Nachricht. Die Verbindung sollte verschlüsselt sein (https) – das ist heute ohnehin Standard.

Analyse-Tools

Tools wie Google Analytics übermitteln Daten an Dienste im Ausland. Das muss in der Datenschutzerklärung stehen. Überlege dir auch, ob du ein Tool wirklich brauchst oder ob eine datensparsamere Alternative reicht.

Karten, Videos und Social Media

Eingebettete Google-Maps-Karten oder YouTube-Videos laden Daten von den jeweiligen Anbietern. Eine datensparsame Lösung ist, solche Inhalte erst nach einem Klick zu laden oder stattdessen einfach zu verlinken.

Und wenn ich Kunden in der EU habe? Richtet sich deine Website gezielt an Personen in der EU, kann zusätzlich die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gelten. Hier lohnt sich eine fachliche Abklärung.

Checkliste für deine Website

  1. Gibt es eine aktuelle Datenschutzerklärung, die von jeder Seite aus verlinkt ist?
  2. Nennt sie Verantwortliche, Zwecke, Empfänger und allfällige Übermittlungen ins Ausland?
  3. Sind alle eingesetzten Tools (Analyse, Karten, Videos, Newsletter, Terminbuchung) erwähnt?
  4. Ist die Website durchgehend verschlüsselt (https)?
  5. Fragen deine Formulare nur die nötigen Angaben ab?
  6. Gibt es ein vollständiges Impressum?
  7. Prüfst du die Angaben, wenn du neue Tools einbaust?

Datenschutz ist kein einmaliges Projekt: Jedes neue Tool, jedes neue Formular kann die Datenschutzerklärung verändern. Bei neuen Websites achten wir von Anfang an auf eine datensparsame Umsetzung. Mehr zu den Kosten einer Website liest du im Ratgeber Was kostet eine Website in der Schweiz?

Häufige Fragen

Braucht jede Website eine Datenschutzerklärung?

Sobald eine Website Personendaten bearbeitet – etwa über ein Kontaktformular, Analyse-Tools oder eingebettete Karten und Videos –, ja. Das trifft auf praktisch jede geschäftliche Website zu.

Wer wird bei Verstössen gebüsst?

Das revidierte Datenschutzgesetz sieht bei vorsätzlichen Verstössen gegen bestimmte Pflichten Bussen bis CHF 250’000 vor. Gebüsst werden grundsätzlich die verantwortlichen natürlichen Personen.

Gilt für Schweizer Websites auch die DSGVO?

Unter Umständen ja, etwa wenn sich eine Website gezielt an Personen in der EU richtet. Im Zweifel lohnt sich eine Abklärung durch eine Fachperson.

Geschrieben von Richi, Digital VisionAIR – Webagentur für KMU in der Zentralschweiz. Stand: 25. September 2026.

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